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OLG Oldenburg, 28.11.1990 - 2 U 149/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 985
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1967 - II ZR 138/64
Streit zwischen Versicherungen über die Pflichten aus einem Teilungsabkommen - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.1990 - 2 U 149/90
Die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins kommen entgegen der rechtsfehlerhaften Annahme des LG für den Nachweis einer vorsätzlichen Selbsttötung nicht in Betracht, weil es um den individuellen Willensentschluß geht, bei dem von einem typischen Geschehensablauf nicht gesprochen werden kann (vgl. BGH VersR 67, 269).
- OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 1106/20
Unfall im Sinne der AKB auch bei freiwilliger Herbeiführung möglich
Jedoch bleibt die grundsätzliche Möglichkeit, den Vorsatz als innere Tatsache aus einer Zusammenschau der Indizien anhand der Besonderheiten des Einzelfalles zu folgern (BGH, Urteil vom 18.3.1987 - IV a ZR 205/85; vom 25.5.2011 - IV ZR 151/09; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.1990 - 2 U 149/90 - jeweils nach juris; Harbort, "Bemerkungen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung des Autofahrersuizides" Aufsatz in Versicherungsrecht 1994, 1400 f;… Stiefel/Maier, a.a.O. A.2). - LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen …
Hiervon wird man im Allgemeinen dann ausgehen können, wenn sich nachvollziehbare Erklärungen für einen unfreiwilligen Hergang des Geschehens nicht finden lassen (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 985;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG 3. Aufl., § 161 Rn. 17; s. auch OLG Koblenz, VersR 2008, 67; OLG Hamm, VersR 2012, 1549, jew. zur Unfallversicherung).